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Welche Unternehmen sind für BAFA-Beratung förderfähig?

30. September 2025 / Fördermittelberatung Berlin

Welche Unternehmen sind für BAFA-Beratung förderfähig?

Alle Voraussetzungen, Ausnahmen & Förderchancen auf einen Blick – inkl. Expertenhilfe zur Antragstellung

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Als erfahrene Fördermittelberater helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, ob Ihr Unternehmen BAFA-förderfähig ist – und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Jetzt kostenfreies Erstgespräch anfragen!

1. Warum sich die BAFA-Beratung für viele Unternehmen lohnt

Die wirtschaftlichen Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland sind so vielfältig wie nie zuvor: Digitalisierung, Fachkräftemangel, Inflation, geopolitische Krisen und steigende Betriebskosten stellen viele Betriebe vor strategische Entscheidungen.

Doch wer dabei auf externe Beratung setzen möchte, scheitert oft an den Kosten – oder an Unsicherheit: Welche Beratungsleistungen sind sinnvoll? Wer ist qualifiziert? Und vor allem: Wer bekommt überhaupt staatliche Unterstützung?

Die gute Nachricht: Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können viele Unternehmen eine Förderung beantragen – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieser Artikel erklärt im Detail, welche Unternehmen förderfähig sind, welche Ausnahmen es gibt – und wie Sie von bis zu 2.800 € Zuschuss pro Beratung profitieren können.

2. Was ist die BAFA-Beratung?

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt Unternehmen in Deutschland bei der Inanspruchnahme professioneller Beratung, um ihre Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.

Welche Unternehmen sind für BAFA-Beratung förderfähig

Welche Unternehmen sind für BAFA-Beratung förderfähig

Die Beratung muss von einem zertifizierten BAFA-Berater durchgeführt werden. Das BAFA übernimmt dabei – je nach Standort des Unternehmens – 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und kann mehrfach beantragt werden (max. 5 Mal bis 2026).

Die Förderung gilt bundesweit und ist Teil der strategischen Unterstützung des Mittelstands durch das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

3. Wer ist grundsätzlich förderfähig?

Förderfähig sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

✅ 1. Unternehmensgröße: KMU nach EU-Definition

Das BAFA orientiert sich an der offiziellen KMU-Definition der EU:

  • Mitarbeiterzahl: Weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Umsatz: Höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz
    oder
  • Bilanzsumme: Höchstens 43 Millionen Euro

Das bedeutet: Auch kleinste Unternehmen, Solo-Selbstständige oder Freiberufler sind förderfähig – solange sie wirtschaftlich tätig sind und die Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

✅ 2. Sitz in Deutschland

Das Unternehmen muss seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Es ist nicht entscheidend, ob der Hauptsitz im Inland liegt – maßgeblich ist der Ort, an dem die Beratung durchgeführt wird.

✅ 3. Wirtschaftliche Tätigkeit

Die Förderung richtet sich ausschließlich an wirtschaftlich tätige Unternehmen. Das heißt: Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen – unabhängig von Rechtsform oder Branche.

Beispielhaft förderfähig sind:

  • Handwerksbetriebe
  • Einzelunternehmen
  • GmbHs und UG (haftungsbeschränkt)
  • GbR, oHG, KG, PartG
  • Selbstständige & Freiberufler (z. B. Architekten, IT-Berater, Coaches)

✅ 4. Keine laufende Insolvenz

Unternehmen dürfen nicht in einem Insolvenzverfahren stecken oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung erfüllen. Auch drohende Zahlungsunfähigkeit kann zum Ausschluss führen.

✅ 5. Gründungsalter: Alt und Jung möglich

Sowohl etablierte Unternehmen als auch junge Unternehmen (jünger als 1 Jahr) sind grundsätzlich förderfähig. Für junge Unternehmen gibt es jedoch eine Besonderheit (siehe Kapitel 7).

4. Was ist mit Freiberuflern, Start-ups & Einzelunternehmern?

Viele denken, nur klassische GmbHs oder größere Betriebe seien förderfähig – das ist falsch. Das BAFA-Programm ist ausdrücklich auch für Kleinstunternehmen gedacht.

🎯 Förderfähig sind z. B.:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Beratende Freiberufler (z. B. Trainer, Coaches, Architekten, Ingenieure)
  • Kreativberufe (z. B. Designer, Texter, Agenturen)
  • IT- und Softwaredienstleister
  • Selbstständige in der Gesundheitsbranche (z. B. Heilpraktiker, Therapeuten, Ärzte – mit Einschränkungen)

❗ Wichtiger Hinweis für Ärzte:

Ärztliche Einrichtungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratung ein Qualitätsmanagementsystem betrifft (z. B. ISO 9001, DIN EN 15224 etc.).

5. Wer ist nicht förderfähig?

Es gibt einige Berufsgruppen und Unternehmensformen, die ausgeschlossen sind. Dazu zählen:

❌ Nicht förderfähige Unternehmen:

  • Unternehmen mit Insolvenzverfahren oder in finanzieller Schieflage
  • Beratungsunternehmen selbst (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer)
  • Anwälte und Notare
  • Versicherungsvermittler und Finanzberater
  • Gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (hier gelten Sonderprogramme)

❌ Nicht förderfähige Beratungsinhalte:

  • Steuerberatung, Rechtsberatung
  • Vermittlungsberatung (z. B. Immobilienverkauf)
  • Produktberatung, wenn der Berater eigene Produkte verkauft
  • Gruppencoachings, Schulungen, Seminare (nur Einzelberatung förderfähig)

Beispiel:
Ein Webdesigner, der anderen Webdesignern Beratungen verkauft, um ihnen eigene Tools oder Kurse zu verkaufen, ist nicht förderfähig – weil ein Eigeninteresse am Verkauf besteht.

6. Welche Kriterien gelten zusätzlich?

Das BAFA achtet auf mehrere Aspekte, die Sie im Blick haben sollten:

Kriterium Erklärung
Nachweis wirtschaftlicher Tätigkeit Z. B. über Umsatzsteuer-ID, Gewerbeanmeldung, Website
KMU-Einstufung Muss durch eine EU-KMU-Erklärung bestätigt werden
De-minimis-Beihilfen Bereits erhaltene staatliche Förderungen müssen angegeben werden
Branche/WZ-Code Im Antrag muss die richtige Wirtschaftszweigklasse (WZ-Code) angegeben werden

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Angaben korrekt einzutragen und Fehler zu vermeiden.

7. Was gilt für Unternehmen in den ersten 12 Monaten?

Auch neu gegründete Unternehmen können einen BAFA-Zuschuss erhalten – allerdings mit einem zusätzlichen Schritt:

🟡 Pflicht: Informationsgespräch bei Regionalpartner

Junge Unternehmen müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem zugelassenen Regionalpartner führen – z. B. bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.

Nachweislich geführt werden muss das Gespräch spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises, idealerweise aber vor dem BAFA-Antrag.

Wir unterstützen Sie dabei, den richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden und das Gespräch korrekt zu dokumentieren.

8. Wie oft kann ein Unternehmen BAFA-Förderung beantragen?

Jedes förderfähige Unternehmen kann:

  • Maximal 5 Beratungen im Förderzeitraum (2023–2026) in Anspruch nehmen
  • Davon maximal 2 pro Kalenderjahr

Das bedeutet: Sie können über mehrere Jahre hinweg wiederholt Fördermittel beantragen – z. B. für unterschiedliche Beratungsthemen wie Digitalisierung, Nachfolge oder Geschäftsmodellentwicklung.

9. Beispielhafte förderfähige Unternehmen aus verschiedenen Branchen

✅ Handwerksbetrieb:

Ein Malermeisterbetrieb mit 12 Mitarbeitenden möchte seine Auftragsverwaltung digitalisieren. Beratungsthema: Digitalisierung & Prozessoptimierung. → Förderfähig

✅ Agentur:

Eine kleine Marketingagentur möchte sich strategisch neu positionieren. Beratungsthema: Geschäftsmodellentwicklung & Markterschließung. → Förderfähig

✅ Freiberuflerin:

Eine selbstständige Texterin plant ein neues Angebotsportfolio und möchte sich beraten lassen. → Förderfähig, solange wirtschaftlich tätig

✅ GmbH mit 45 Beschäftigten:

Ein mittelständischer Produktionsbetrieb möchte die Personalstrategie optimieren. → Förderfähig, da KMU-Grenzen eingehalten

10. BAFA-Förderung nutzen – wenn man weiß, wie

Die BAFA-geförderte Unternehmensberatung ist eine der attraktivsten Fördermöglichkeiten für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen und Mittelständler in Deutschland. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit überschaubarem Aufwand eine hochwertige Beratung zu einem Bruchteil der Kosten erhalten – unterstützt durch den Staat.

Doch nicht jeder Antrag wird genehmigt. Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass Formalitäten nicht eingehalten wurden oder das Unternehmen nicht korrekt eingeordnet wurde.

Daher empfehlen wir: Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten – und sparen Sie nicht an der falschen Stelle.

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Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine BAFA-geförderte Beratung erfüllt – und helfen Ihnen auf Wunsch beim gesamten Prozess:

  • Beraterauswahl & BAFA-ID
  • Antragsvorbereitung & Einreichung
  • Kommunikation mit der Leitstelle
  • Beratung & Dokumentation
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